Zurück zum Ratgeber
Finanzierung & Vorsorge

Betreutes Wohnen Trier: Kosten, Vertrag und Ihr Haus

Betreutes Wohnen in Trier: Kosten, Vertragsfallen und was aus Ihrem Haus wird. Jetzt ehrliche Einschätzung vom Makler holen.

Sandro Mezzarano10. September 20269 Min. Lesezeit

Betreutes Wohnen in Trier heißt: Sie leben in einer eigenen, barrierearmen Wohnung und zahlen zusätzlich eine monatliche Pauschale für einen Grundservice mit Hausnotruf, Ansprechperson und Hausmeister. Pflege ist darin nicht enthalten. Für diesen Grundservice nennt die Verbraucherzentrale meist 100 bis 150 Euro im Monat, zusätzlich zu Miete oder Hausgeld.

Ich bin Sandro Mezzarano, Immobilienmakler bei Wüstenrot Immobilien mit Sitz in Hermeskeil. Die Frage nach betreutem Wohnen kommt in meinen Gesprächen selten allein. Fast immer folgt die zweite: Was wird dann aus dem Haus? Dieser Artikel beantwortet beide Fragen. Zuerst geht es um Kosten und Verträge beim betreuten Wohnen in Trier, danach um die Immobilie, die Sie zurücklassen.

Was betreutes Wohnen in Trier ist und was nicht

Definition: Betreutes Wohnen (auch Service-Wohnen genannt) ist eine Kombination aus einem Miet- oder Kaufvertrag über eine altersgerechte Wohnung und einem Betreuungsvertrag über Grundleistungen. Sie führen Ihren Haushalt selbst. Zusatzleistungen wie Mittagstisch, Reinigung oder Pflege buchen Sie bei Bedarf dazu.

Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt. Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts. Hinter „betreutem Wohnen" kann eine Anlage mit täglich besetztem Büro und angeschlossenem Pflegedienst stecken, aber genauso ein normales Mehrfamilienhaus mit Aufzug und einer Notrufanlage. Beides darf so heißen.

Vom Pflegeheim unterscheidet sich betreutes Wohnen grundlegend: Sie haben eine eigene Wohnung mit eigener Tür, eigenem Briefkasten und eigenem Mietvertrag. Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung gibt es nicht. Wer bereits heute täglich Hilfe braucht, ist in einer Wohnanlage mit reinem Grundservice oft falsch aufgehoben.

Welche weiteren Wohnformen es in Trier gibt, vom Schammatdorf bis zu genossenschaftlichen Projekten, habe ich im Ratgeber Wohnprojekte für Senioren in Trier zusammengestellt. Hier bleibe ich beim klassischen betreuten Wohnen.

Was kostet betreutes Wohnen in Trier?

Die Kosten setzen sich aus drei Blöcken zusammen. Wer Angebote vergleicht, sollte sie immer getrennt nebeneinanderlegen. Sonst vergleichen Sie eine günstige Miete mit teurem Service gegen eine teure Miete mit fast allem inklusive.

Kostenblock Was darin steckt Größenordnung
Miete oder Hausgeld plus Nebenkosten Wohnung, Heizung, Aufzug, Gemeinschaftsräume abhängig von Lage und Größe, meist über dem örtlichen Durchschnitt
Grundservice (Betreuungspauschale) Hausnotruf, Ansprechperson zu festen Zeiten, Hausmeister, Vermittlung von Hilfen laut Verbraucherzentrale meist 100 bis 150 € im Monat
Wahlleistungen Mittagessen, Reinigung, Wäsche, Fahrdienste, ambulante Pflege nach Verbrauch

Beim Grundservice gibt es einen Punkt, der viele überrascht: Die Pauschale ist auch dann fällig, wenn Sie in einem Monat keine einzige Leistung nutzen. Sie zahlen für die Bereitschaft, nicht für den Einsatz. Das ist nicht unfair, aber Sie sollten es wissen, bevor Sie unterschreiben.

Was die Pflegekasse übernimmt und was nicht

Die Betreuungspauschale selbst zahlt die Pflegekasse nicht. Mit anerkanntem Pflegegrad können Sie im betreuten Wohnen aber dieselben Leistungen nutzen wie zu Hause: Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für anerkannte Unterstützungsangebote. Für den Mietanteil kann je nach Einkommen Wohngeld in Betracht kommen.

Welche Leistungen in Ihrem Fall greifen, klären die Pflegestützpunkte in Trier kostenlos und unabhängig. Das ist verbindlicher als jede Faustregel, die ich Ihnen hier geben kann.

Die ehrliche Gegenrechnung

Viele rechnen nur die neue Monatsbelastung und erschrecken. Fairer ist der Vergleich mit dem, was das eigene Haus heute kostet: Grundsteuer, Versicherung, Heizung für Räume, die keiner mehr nutzt, und vor allem die Instandhaltung. Beim Einfamilienhaus ist das schnell eine Summe, die einen großen Teil der Betreuungspauschale aufwiegt. Wie diese Rechnung beim Haus aussieht, habe ich im Artikel Haus als Altersvorsorge in Trier durchgerechnet.

Der Vertrag: Hier trennt sich gutes von schlechtem betreutem Wohnen

Beim betreuten Wohnen schützt Sie in erster Linie Ihr Vertrag. Eine staatliche Qualitätskontrolle wie im Pflegeheim gibt es in den meisten Fällen nicht.

Das hat zwei rechtliche Gründe:

  • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG): Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 WBVG gilt das Gesetz nicht, wenn neben der Wohnung nur allgemeine Unterstützungsleistungen vereinbart sind, etwa Notrufdienst, Hausmeister oder die Vermittlung von Pflege. Genau das ist beim klassischen betreuten Wohnen der Fall. Es gilt dann normales Mietrecht plus ein separater Dienstleistungsvertrag.
  • Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) Rheinland-Pfalz: Service-Wohnen fällt nicht unter das LWTG, solange Sie nur allgemeine Grundleistungen verpflichtend abnehmen müssen und alle weiteren Dienste frei wählen können. Die Beratungs- und Prüfbehörde beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung prüft solche Anlagen dann nicht.

Daraus folgt: Die Qualität steht und fällt mit dem, was schriftlich vereinbart ist. Diese Fragen sollten Sie vor der Unterschrift geklärt haben:

  1. Welche Leistungen umfasst der Grundservice genau, und zu welchen Zeiten ist die Ansprechperson tatsächlich vor Ort?
  2. Sind Miet- und Betreuungsvertrag getrennt kündbar, und mit welchen Fristen?
  3. Wie und wie oft darf die Pauschale erhöht werden?
  4. Können Sie den Pflegedienst frei wählen, oder ist ein Anbieter vorgegeben?
  5. Was passiert, wenn der Pflegebedarf steigt? Gibt es eine Kooperation mit einer Pflegeeinrichtung oder Vorrang bei einem Heimplatz?
  6. Wer reagiert nachts auf den Hausnotruf, und wie schnell ist jemand da?

Bei Unklarheiten im Vertrag lohnt sich eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatung „Pflege und Wohnen" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das kostet wenig im Vergleich zu einem Vertrag, der Sie über Jahre bindet.

Wohnung im betreuten Wohnen kaufen statt mieten?

In Trier und Umgebung gibt es auch Anlagen, in denen Sie eine Wohnung kaufen können. Das kann sinnvoll sein, besonders wenn aus dem Hausverkauf Kapital frei wird. Meine Einschätzung ist trotzdem nüchterner als die vieler Prospekte.

Was für den Kauf spricht: Keine Mieterhöhungen, das Vermögen bleibt in der Familie, und Sie bestimmen selbst über Ihre Wohnung.

Was Sie vorher wissen sollten:

  • Hausgeld und Betreuungspauschale laufen weiter, auch wenn Sie später ins Pflegeheim wechseln und die Wohnung leer steht.
  • Die Teilungserklärung bindet die Nutzung oft an ein Mindestalter oder an den Abschluss des Servicevertrags. Das verkleinert den Kreis möglicher Käufer und Mieter. Ein Wiederverkauf dauert deshalb häufig länger als bei einer normalen Eigentumswohnung.
  • Der Betreibervertrag hat eine Laufzeit. Was nach deren Ende passiert, sollten Sie schriftlich sehen.
  • Beim Kauf fallen in Rheinland-Pfalz 5,0 % Grunderwerbsteuer an, dazu Notar- und Grundbuchkosten.

Als reine Kapitalanlage empfehle ich betreute Wohnungen nur mit Vorsicht. Die Rendite hängt stark am Betreiber, und den können Sie als Eigentümer kaum beeinflussen. Vor dem Kauf gehören Teilungserklärung, Betreibervertrag und die Protokolle der Eigentümerversammlungen auf den Tisch. Die steuerliche Seite besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Was wird aus Ihrem Haus?

Die meisten Anlagen in Trier arbeiten mit Wartelisten. Die Zusage kommt dann oft kurzfristig, und die Wohnung soll innerhalb weniger Wochen bezogen werden. Wer erst dann über das Haus nachdenkt, verkauft unter Zeitdruck. Und Zeitdruck ist beim Immobilienverkauf fast immer teuer.

In meiner täglichen Arbeit zwischen Hochwald und Mosel sehe ich das regelmäßig: Die Entscheidung für das betreute Wohnen ist gefallen, das Haus ist noch voll eingerichtet, und die Kinder wohnen weit weg.

Grundsätzlich haben Sie drei Wege:

Verkaufen. Das ist meist die klarste Lösung, weil das Kapital die neue Wohnform finanziert und die Verantwortung für das Haus endet. Verkauf und Umzug müssen dabei nicht am selben Tag passieren: Ein Rückmietrecht oder ein später Übergabetermin im Kaufvertrag verschafft Ihnen Luft. Wie das konkret aussieht, beschreibe ich im Ratgeber zu den Wohnprojekten für Senioren in Trier.

Vermieten. Das bringt laufende Einnahmen, aber auch Mieterwechsel, Reparaturen und Nebenkostenabrechnungen. Mit über 75 Jahren und aus einer anderen Wohnung heraus ist das für viele mehr Last als Hilfe. Ehrlich gesagt hängt es stark davon ab, ob jemand aus der Familie die Verwaltung übernimmt.

Teilverkauf oder Verrentung. Diese Modelle werden oft genau für diese Lebensphase beworben. Sie passen aber schlecht, wenn Sie das Haus ohnehin verlassen. Warum, lesen Sie in meiner ehrlichen Einschätzung zum Teilverkauf.

Unabhängig vom Weg gilt: Lassen Sie den Wert Ihres Hauses ermitteln, bevor Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen. Dann wissen Sie, welches Budget Ihnen zur Verfügung steht, und können Angebote realistisch einordnen. Wie eine Bewertung in Trier abläuft, erkläre ich unter Immobilienbewertung Trier.

Wo Sie in Trier unabhängig beraten werden

  • Pflegestützpunkte Trier: Vier Stützpunkte im Stadtgebiet beraten kostenlos zu Pflegeleistungen und Wohnformen, unter anderem in der Kochstraße 2.
  • Seniorenbüro Trier: Domfreihof 1 b, mit dem Trierer Seniorenwegweiser als Übersicht über Angebote.
  • Mobile Wohnberatung Trier: Das Team berät auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, ob ein Umbau oder ein Umzug sinnvoller ist.
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Rechtsberatung Pflege und Wohnen im Alter, Telefon 06131 2848 810, und die Broschüre „Betreutes Wohnen in Rheinland-Pfalz".

Für alles rund um die Immobilie bin ich Ihr Ansprechpartner.

Häufige Fragen zum betreuten Wohnen in Trier

Zahlt die Pflegekasse das betreute Wohnen? Nein, Miete und Betreuungspauschale tragen Sie selbst. Mit Pflegegrad erhalten Sie aber die üblichen ambulanten Leistungen und den Entlastungsbetrag.

Brauche ich einen Pflegegrad für betreutes Wohnen? Nein. Viele Anlagen setzen stattdessen ein Mindestalter voraus, häufig 60 Jahre.

Kann ich bleiben, wenn ich pflegebedürftig werde? Das hängt vom Vertrag und vom Umfang der Pflege ab. Ambulante Pflege ist in der eigenen Wohnung möglich, auch täglich. Bei Bedarf rund um die Uhr oder bei fortgeschrittener Demenz stößt betreutes Wohnen an Grenzen. Fragen Sie deshalb vor Vertragsschluss gezielt nach, wie die Anlage mit steigendem Pflegebedarf umgeht und ob es eine Kooperation mit einer Pflegeeinrichtung gibt.

Wie lange muss ich in Trier auf eine Wohnung warten? Das ist je nach Anlage sehr unterschiedlich, von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Melden Sie sich früh bei mehreren Anlagen an. Eine Anmeldung verpflichtet Sie in der Regel zu nichts.

Soll ich mein Haus vor oder nach der Zusage verkaufen? Bewerten lassen sollten Sie es vorher, verkaufen meist erst mit Zusage in der Hand. Mit einem flexiblen Übergabetermin lassen sich beide Zeitpunkte gut aufeinander abstimmen.

Sie planen den Umzug ins betreute Wohnen und möchten wissen, was Ihr Haus wert ist? Ich erstelle Ihnen eine kostenlose Marktwerteinschätzung und bespreche mit Ihnen in Ruhe, welcher Weg zu Ihrer Situation passt. Jetzt Immobilie bewerten lassen oder direkt anrufen: 06503 9523963.

Sandro Mezzarano | Wüstenrot Immobilien, Hermeskeil

Artikel teilen:

Weitere Artikel