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Immobilie verkaufen

Haus verkaufen bei Scheidung in Trier: Die drei Wege

Haus verkaufen bei Scheidung in Trier: Verkauf, Auszahlung oder Teilungsversteigerung im Vergleich — mit Steuern, Fristen und Gerichtsstand.

Sandro Mezzarano28. Juli 202616 Min. Lesezeit

Wer ein Haus bei einer Scheidung in Trier verkaufen möchte, hat genau drei Wege: den gemeinsamen Verkauf am freien Markt, die Auszahlung eines Partners durch den anderen, oder die Teilungsversteigerung vor Gericht. Der erste Weg bringt fast immer den höchsten Erlös. Der dritte kostet Sie im ungünstigsten Fall die Hälfte des Verkehrswerts. Zwischen diesen beiden Polen entscheidet sich, ob aus der Trennung ein finanzieller Schaden wird oder nur ein organisatorischer Vorgang.

Ich schreibe das bewusst nüchtern, weil in dieser Situation ohnehin genug Emotion im Raum steht. Was Sie hier lesen, ist die Sicht des Maklers auf die Immobilie. Die familienrechtliche Seite gehört zu Ihrem Anwalt, die steuerliche zu Ihrem Steuerberater.

Wie häufig das im Raum Trier vorkommt

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz zählte für 2025 landesweit 6.915 gerichtlich aufgelöste Ehen, 1,3 Prozent weniger als im Jahr davor. Gut 5.600 minderjährige Kinder waren betroffen.

Regional ist die Verteilung ungleich. Im Mittel der Jahre 2020 bis 2024 lag die Scheidungsziffer im Landkreis Trier-Saarburg bei 9,2 je 1.000 bestehende Ehen und in der Stadt Trier bei 8,8. Der Landesdurchschnitt lag 2024 bei 7,7. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt mit 8,8 gleichauf mit Trier, Bernkastel-Wittlich mit 7,1 darunter. In absoluten Zahlen waren es 2024 im Kreis Trier-Saarburg 273 Scheidungen, in Trier 165.

Trier-Saarburg gehört damit zu den Regionen des Landes mit überdurchschnittlich vielen Scheidungen. Für Eigentümer heißt das vor allem eines: Sie sind mit dieser Frage nicht allein, und die Wege sind eingespielt.

Erst die Eigentumsfrage, dann alles andere

Bevor irgendein Weg infrage kommt, muss geklärt sein, wem das Haus überhaupt gehört. Der Grundbuchauszug entscheidet das, nicht das Ehe- oder Scheidungsrecht.

Beide stehen im Grundbuch. Der Regelfall bei Ehepaaren, meist je zur Hälfte. Dann kann keiner allein verkaufen. Jede Unterschrift unter einem Kaufvertrag braucht beide.

Nur einer steht im Grundbuch. Hier kommt eine Vorschrift ins Spiel, die viele Alleineigentümer überrascht: § 1365 BGB. Wer im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, darf über sein Vermögen im Ganzen nur mit Einwilligung des Ehepartners verfügen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift das auch beim Verkauf eines einzelnen Gegenstands, wenn dieser praktisch das gesamte Vermögen ausmacht. Die Gerichte ziehen die Grenze bei etwa 90 Prozent des Gesamtvermögens, bei kleineren Vermögen schon bei rund 85 Prozent.

Für die meisten Eigentümer im Hochwald und im Trierer Umland ist das der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wenn das Haus der wesentliche Vermögensgegenstand ist, und das ist es bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus fast immer, dann braucht auch der Alleineigentümer die Zustimmung. Der Notar prüft das, und das Grundbuchamt darf Nachweise verlangen. Ein Verkauf ohne diese Zustimmung ist schwebend unwirksam.

Solange noch niemand ausgezogen ist

Zwischen der Trennung und der Entscheidung über die Immobilie liegt in aller Regel das Trennungsjahr, und in dieser Zeit gilt eigenes Recht für die Ehewohnung.

Nach § 1361b BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm die Ehewohnung allein überlassen wird, wenn das zur Vermeidung einer unbilligen Härte nötig ist. Das gilt unabhängig davon, wem das Haus gehört. Ein Alleineigentümer kann also aus dem eigenen Haus verwiesen werden, wenn die Umstände dafür sprechen, und bei gemeinsamen Kindern wiegt deren Wohl in dieser Abwägung schwer.

Wichtig ist die zweite Hälfte der Vorschrift: Wer auszieht, kann vom verbleibenden Partner eine Nutzungsentschädigung verlangen, soweit das der Billigkeit entspricht. Praktisch ist das eine Art Miete für die Nutzung des halben Hauses. Diese Position wird häufig gegen die Darlehensraten verrechnet, die der Ausgezogene weiterzahlt.

Genau hier entstehen die meisten stillen Forderungen. Wenn ein Partner drei Jahre lang allein die Raten trägt, während der andere mietfrei wohnt, ist das kein Nullsummenspiel, sondern eine Position in der Auseinandersetzung. Nur wird sie oft erst geltend gemacht, wenn längst Streit herrscht. Halten Sie deshalb von Anfang an schriftlich fest, wer was zahlt und wie das später behandelt werden soll. Die Ausgestaltung gehört zu Ihrem Rechtsanwalt.

Haus verkaufen bei Scheidung in Trier: Wann der gemeinsame Verkauf der beste Weg ist

Der freie Verkauf ist in der Sache der einfachste Weg und fast immer der wirtschaftlich beste. Sie verkaufen zum Marktpreis, teilen den Erlös nach Abzug der Restschuld, und beide Seiten haben danach Kapital und Handlungsfreiheit.

Ein Rechenbeispiel mit Trierer Marktzahlen. Häuser in Trier lagen im Juli 2026 bei durchschnittlich rund 2.964 Euro je Quadratmeter (immowelt). Ein Haus mit 140 Quadratmetern liegt damit bei etwa 415.000 Euro. Steht noch eine gemeinsame Restschuld von 180.000 Euro im Grundbuch, bleiben nach der Ablösung rund 235.000 Euro zu verteilen, also gut 117.000 Euro je Seite.

Was in dieser Rechnung noch fehlt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Wird ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig abgelöst, verlangt die Bank einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Die Höhe hängt von Restlaufzeit und Zinsniveau ab und kann bei größeren Darlehen deutlich vierstellig ausfallen. Fragen Sie den Betrag früh bei Ihrer Bank ab, schriftlich. Er verändert die Verteilungsrechnung spürbar, und ich habe erlebt, dass Paare ihn erst zwei Wochen vor dem Notartermin auf dem Tisch hatten.

Ein Punkt, der beim gemeinsamen Verkauf oft unterschätzt wird: Wer im Haus wohnen bleibt, muss Besichtigungen zulassen. Das ist in der Trennungsphase eine Zumutung, aber ohne Zugang gibt es keine Vermarktung. Hier ist es hilfreich, wenn nicht der Ex-Partner die Termine koordiniert, sondern ein Dritter. Genau das ist meine Rolle in solchen Mandaten, und sie ist ausdrücklich neutral: Ich vertrete das Objekt und den bestmöglichen Preis, nicht eine der beiden Seiten.

Wie der Verkauf im Einzelnen abläuft, von den Unterlagen bis zur Schlüsselübergabe, steht in Immobilie verkaufen: Ablauf in 10 Schritten.

Wenn einer bleibt: die Auszahlung

Der zweite Weg ist die Übernahme durch einen Partner. Emotional oft der Wunschweg, besonders wenn Kinder im Haus wohnen. Finanziell ist er der anspruchsvollste, und daran scheitert er auch meistens.

Bleiben wir bei der Rechnung von oben. Der Partner, der bleibt, übernimmt das Haus im Wert von 415.000 Euro und die Restschuld von 180.000 Euro. Er zahlt den anderen mit rund 117.000 Euro aus. Sein Finanzierungsbedarf beträgt damit knapp 300.000 Euro, und zwar allein, auf ein Einkommen statt auf zwei. Genau hier fällt die Entscheidung, nicht am Verhandlungstisch.

Im Raum Trier, Konz und Saarburg kommt regelmäßig ein Faktor dazu, den überregionale Ratgeber nicht kennen: Ein erheblicher Teil der Eigentümer hier arbeitet in Luxemburg. Das kann die Alleinfinanzierung retten, weil das Einkommensniveau höher liegt. Es kann sie aber auch erschweren, denn nicht jedes Kreditinstitut bewertet ein Luxemburger Arbeitsverhältnis gleich, und manche Häuser verlangen Zusatzunterlagen oder rechnen mit Abschlägen. Wenn Ihre Übernahme an einem Grenzgänger-Einkommen hängt, klären Sie die Machbarkeit bei mehr als einer Bank ab, bevor Sie eine Auszahlungssumme zusagen. Ich habe Fälle erlebt, in denen dieselben Zahlen bei zwei Instituten zu gegensätzlichen Entscheidungen geführt haben.

Dazu kommt die Schuldhaftentlassung. Solange beide im Darlehensvertrag stehen, haften auch beide, unabhängig davon, was im Grundbuch steht oder was Sie untereinander vereinbart haben. Der ausziehende Partner muss von der Bank aus der Haftung entlassen werden. Die Bank muss dem nicht zustimmen, und sie hat auch keinen Grund dazu, denn sie verliert damit einen Schuldner. In der Praxis läuft es meist auf eine vollständige Neufinanzierung durch den bleibenden Partner hinaus.

Eine gute Nachricht gibt es dabei. Die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils auf den Ex-Partner ist nach § 3 Nr. 5 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn sie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung erfolgt. In Rheinland-Pfalz sind das 5,0 Prozent. Bei einer Gegenleistung von rund 207.000 Euro, also Auszahlung plus hälftige Schuldübernahme, sparen Sie damit etwa 10.400 Euro.

Diese Befreiung hat allerdings eine Bedingung, die regelmäßig übersehen wird: Die Scheidung muss ursächlich für die Übertragung sein. Vergeht zwischen Scheidung und Übertragung viel Zeit, kann das Finanzamt den Zusammenhang bestreiten, und die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Halten Sie den Zusammenhang deshalb in der Scheidungsfolgenvereinbarung ausdrücklich fest. Den allgemeinen Rahmen zur Steuer finden Sie in Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz; die konkrete Beurteilung Ihres Falls gehört zum Steuerberater.

Die Teilungsversteigerung: warum sie so teuer ist

Der dritte Weg ist der, den niemand will und in den viele hineinrutschen. Können sich die Miteigentümer nicht einigen, kann jeder von ihnen die Aufhebung der Gemeinschaft erzwingen. Das Mittel dafür ist die Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG.

Definition: Die Teilungsversteigerung ist eine gerichtliche Versteigerung, die nicht der Befriedigung eines Gläubigers dient, sondern der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft. Sie wandelt die Immobilie in einen teilbaren Geldbetrag um, der nach Eigentumsanteilen verteilt wird.

Und hier liegt der Punkt, den die meisten Ratgeber übergehen. Bei der gewöhnlichen Zwangsversteigerung schützen zwei Wertgrenzen den Eigentümer. Nach § 85a ZVG wird der Zuschlag von Amts wegen versagt, wenn das Meistgebot nicht die Hälfte des Verkehrswerts erreicht. Nach § 74a ZVG kann zusätzlich die Versagung beantragt werden, wenn sieben Zehntel nicht erreicht sind.

In der Teilungsversteigerung greift § 74a ZVG nicht. Die Vorschrift setzt einen Gläubiger voraus, der mit seiner Forderung ausfällt, und den gibt es hier nicht. Es bleibt allein die Fünf-Zehntel-Grenze des § 85a ZVG. Bei unserem Haus mit 415.000 Euro Verkehrswert bedeutet das: Schon ein Gebot von 207.500 Euro kann im ersten Termin den Zuschlag bekommen. Kommt es zu einem zweiten Termin, weil im ersten der Zuschlag wegen zu geringen Gebots versagt wurde, entfällt auch diese Grenze.

Rechnen Sie das gegen den freien Verkauf, und Sie sehen, worum es geht: Im schlechtesten Fall verlieren beide Seiten zusammen gut 200.000 Euro, nur weil sie sich nicht einigen konnten. Dazu kommen Verfahrenskosten und eine Dauer von typischerweise zwölf bis vierundzwanzig Monaten.

In der Praxis ist der Antrag auf Teilungsversteigerung deshalb häufiger ein Druckmittel als ein ernsthaftes Ziel. Bei einem Objekt in Waldrach kam die Einigung, über die zwei Jahre lang nicht zu reden war, innerhalb von drei Wochen zustande, nachdem beide Seiten die Fünf-Zehntel-Rechnung schwarz auf weiß gesehen hatten. Das ist keine Kunst der Verhandlung, sondern schlicht die Wirkung einer konkreten Zahl. Solange über Anteile und Prinzipien gestritten wird, bewegt sich wenig. Sobald der mögliche Verlust beziffert ist, sortiert sich das meist von selbst.

Zwei Bremsen gibt es. Nach § 180 Abs. 2 ZVG kann das Verfahren auf Antrag für bis zu sechs Monate eingestellt werden, höchstens zweimal, also für maximal ein Jahr. Nach § 180 Abs. 3 ZVG ist eine Einstellung auch möglich, wenn das Wohl gemeinsamer Kinder gefährdet wäre, hier bis zu insgesamt fünf Jahren. Beides verschiebt den Termin, es verhindert ihn nicht. Nach fünf Jahren wird versteigert.

Wie ein Versteigerungsverfahren aus Bieter- und Eigentümersicht im Detail abläuft, habe ich in Zwangsversteigerung in der Eifel beschrieben. Dort geht es um die Gläubigervollstreckung, hier um die Auflösung einer Gemeinschaft. Zwei verschiedene Verfahren, die im selben Gesetz stehen.

Ein regionaler Punkt, der überrascht

Für Eigentümer im Hochwald kommt eine Besonderheit dazu, die ich in keinem überregionalen Ratgeber finde. Ihre Scheidung läuft beim Familiengericht des örtlich zuständigen Amtsgerichts, für den Raum Hermeskeil also beim Amtsgericht Hermeskeil in der Trierer Straße 43.

Die Teilungsversteigerung läuft dort nicht. Die Amtsgerichte Hermeskeil und Saarburg führen keine Zwangsversteigerungssachen, diese sind an das Amtsgericht Trier abgegeben. Für ein Haus in Hermeskeil, Reinsfeld oder Beuren bedeutet das: Zwei verschiedene Gerichte an zwei verschiedenen Orten befassen sich mit derselben Trennung, mit getrennten Aktenzeichen und getrennten Terminen. Wer das früh weiß, plant seine Termine anders. Prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall trotzdem noch einmal, Gerichtszuständigkeiten werden gelegentlich neu zugeschnitten.

Die Steuerfalle, die den Auszug bestraft

Das ist der Punkt, an dem es für viele teuer wird, und er ist so unbekannt, dass ich ihn regelmäßig als Erster anspreche.

Beim Verkauf einer Immobilie aus dem Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf fällt nach § 23 EStG Steuer auf den Veräußerungsgewinn an. Es gibt eine Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum. Genau diese Ausnahme kippt bei einer Trennung.

Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil IX R 11/21 vom 14. Februar 2023 klargestellt. Überträgt ein Ehegatte innerhalb der Zehnjahresfrist seinen Miteigentumsanteil am Familienheim gegen Entgelt auf den geschiedenen Partner, ist das ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Das gilt auch dann, wenn die Übertragung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung erfolgt und der Ausziehende unter dem Druck einer drohenden Teilungsversteigerung handelt. Von einem Zwang, der die Steuerpflicht entfallen ließe, wollte der BFH nichts wissen.

Entscheidend ist der zweite Leitsatz: Mit dem Auszug nutzt der ausgezogene Partner seinen Miteigentumsanteil nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken. Dass der Ex-Partner und das gemeinsame minderjährige Kind dort weiter wohnen, ändert daran nichts. Die Selbstnutzungs-Ausnahme greift für ihn nicht mehr.

Praktisch heißt das: Wer 2019 gekauft hat, 2024 auszieht und 2026 seinen Anteil an den Ex-Partner verkauft, verkauft innerhalb der Frist und ohne den Schutz der Selbstnutzung. Die Steuer trifft nur den Ausgezogenen, nicht den, der im Haus geblieben ist. Rechnen Sie diese Position durch, bevor Sie eine Auszahlungssumme vereinbaren, sonst verhandeln Sie über einen Betrag, von dem Sie später einen erheblichen Teil abgeben. Die Berechnung im Einzelfall gehört zwingend zum Steuerberater.

Der Wert: eine Zahl, zwei verschiedene Zwecke

Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag. Das ist nach § 1384 BGB der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, nicht der Tag der Trennung und nicht der Tag des Verkaufs. Bei einem Verfahren, das sich über zwei Jahre zieht, liegt zwischen Stichtagswert und tatsächlichem Verkaufserlös schnell eine fünfstellige Differenz.

Unterscheiden Sie deshalb sauber zwischen zwei Dingen. Für die Vermarktung brauchen Sie eine Markteinschätzung: Was ist im Raum Trier heute realistisch erzielbar? Die erstelle ich für Eigentümer kostenfrei. Für den Zugewinnausgleich, für das Familiengericht oder wenn eine Seite die Zahl der anderen nicht akzeptiert, brauchen Sie ein förmliches Verkehrswertgutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung. Das kostet Geld und hat vor Gericht Bestand. Die kostenlose Einschätzung erfüllt diesen Zweck ausdrücklich nicht.

Als Sprengnetter-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sage ich Ihnen offen, warum diese Trennung wichtig ist: Ein Gutachten für das Gericht ist auf Nachprüfbarkeit angelegt und arbeitet mit einer Stichtagsbetrachtung. Eine Markteinschätzung für den Verkauf ist auf die aktuelle Nachfragelage angelegt. Beide können zu unterschiedlichen Zahlen kommen, ohne dass eine davon falsch ist. Welche Verfahren dahinterstehen, erkläre ich in Wertermittlung Haus: Die drei Verfahren, die regionale Einordnung für Trier finden Sie in Immobilienbewertung Trier.

Ein Rat aus der Praxis: Lassen Sie die Bewertung möglichst gemeinsam beauftragen. In meinen 16 Jahren in der Region habe ich kaum einen Fall gesehen, in dem zwei getrennt beauftragte Wertermittlungen die Sache beruhigt hätten. Bei einem Paar aus Trier-Feyen lagen die beiden Zahlen rund 60.000 Euro auseinander, und die Diskussion darüber hat den Verkauf um ein halbes Jahr verzögert. Das halbe Jahr hat beide mehr gekostet als der strittige Betrag.

Was ich Eigentümern in dieser Lage rate

Klären Sie die Reihenfolge. Erst der Grundbuchauszug und die Restschuld, dann eine gemeinsam getragene Bewertung, dann die Entscheidung über den Weg. Wer in umgekehrter Reihenfolge vorgeht, verhandelt über Zahlen, die niemand geprüft hat.

Holen Sie die Bank früh ins Boot. Ob eine Alleinfinanzierung überhaupt darstellbar ist, entscheidet sich in einem Vorgespräch von einer Stunde. Diese Stunde erspart Ihnen unter Umständen Monate an Verhandlung über eine Übernahme, die nie funktioniert hätte.

Und lassen Sie die Immobilie aus dem Streit heraus, so gut es geht. Eine Trennungsimmobilie, die zwei Jahre am Markt steht, weil sich niemand auf einen Preis einigt, verliert im Raum Trier nicht nur Zeit. Sie verliert Interessenten, die die lange Vermarktungsdauer als Warnsignal lesen, und am Ende auch Preis.

Häufige Fragen

Kann mein Ehepartner den Verkauf einfach blockieren? Wenn beide im Grundbuch stehen, ja. Ohne beide Unterschriften gibt es keinen Kaufvertrag. Der einzige Weg, das aufzulösen, ist die Teilungsversteigerung, und die kostet in aller Regel beide Seiten Geld. Deshalb lohnt sich fast jeder Kompromiss beim Preis mehr als der Gang zum Gericht.

Müssen wir das Trennungsjahr abwarten, bevor wir verkaufen? Nein. Das Trennungsjahr ist eine Voraussetzung für die Scheidung, nicht für den Verkauf. Sie können sich jederzeit einvernehmlich zum Verkauf entschließen. Steuerlich kann der Zeitpunkt allerdings eine Rolle spielen, sowohl bei der Zehnjahresfrist als auch bei der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 GrEStG, die an die Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung anknüpft. Das ist ein Fall für den Steuerberater.

Wer zahlt die Raten, solange noch nicht verkauft ist? Rechtlich haften beide gegenüber der Bank weiter, unabhängig davon, wer im Haus wohnt. Wer intern welchen Anteil trägt, ist eine Frage der Vereinbarung zwischen Ihnen und wird häufig mit dem Nutzungsvorteil des im Haus verbliebenen Partners verrechnet. Regeln Sie das schriftlich, und lassen Sie es Ihren Anwalt gegenzeichnen.

Wie lange dauert der Verkauf einer Scheidungsimmobilie? Bei realistischem Preis und geregeltem Zugang für Besichtigungen liegt die Vermarktungsdauer im Raum Trier-Saarburg typischerweise bei drei bis sechs Monaten, in ländlichen Lagen im Hochwald oder an der oberen Mosel auch länger. Der Faktor, der die Dauer in Trennungsfällen wirklich bestimmt, ist selten der Markt. Es ist die Frage, wie schnell sich beide Seiten auf einen Angebotspreis einigen.

Brauchen wir wirklich ein Verkehrswertgutachten? Nur, wenn die Zahl vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt Bestand haben muss, oder wenn eine Seite die Einschätzung der anderen nicht akzeptiert. Für einen einvernehmlichen Verkauf genügt eine fundierte Markteinschätzung. Ein Gutachten kostet Geld und Zeit, und in einem Verfahren, das ohnehin Geld und Zeit kostet, sollten Sie es nur dort einsetzen, wo es gebraucht wird.

Ihr nächster Schritt

Am Anfang steht immer die gleiche Frage: Was ist das Haus heute wert? Ohne diese Zahl lässt sich keiner der drei Wege bewerten, und jede Verhandlung bleibt Spekulation.

Diese Einschätzung mache ich für Eigentümer in Trier, im Hochwald, an der Mosel und in der Eifel kostenfrei und unverbindlich. Auf Wunsch in einem gemeinsamen Termin mit beiden Seiten, damit die Zahl von Anfang an nicht strittig ist. Vereinbaren Sie ein Gespräch über die Kontaktseite oder starten Sie direkt mit der kostenlosen Wertermittlung. Telefonisch erreichen Sie mich unter 06503 9523963.

Mein Anspruch in solchen Mandaten ist einfach: Ehrlichkeit hat ein Zuhause. Ich sage Ihnen, was Sache ist, auch wenn es die unbequemere Zahl ist.


Über den Autor

Sandro Mezzarano ist selbstständiger Handelsvertreter der Wüstenrot Immobilien GmbH mit Sitz in der Saarstraße 1 in Hermeskeil. Er ist zertifizierter Immobilienmakler (IHK Bonn) und Sprengnetter-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung in Bestand und Sanierung, mit über 16 Jahren Erfahrung im Raum Hochwald, Trier und Mosel. Ausgezeichnet von Focus Money 2025 für höchste Beratungskompetenz und vom Handelsblatt 2025 für exzellente Kundenberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Familienrechtliche Fragen gehören zu Ihrem Rechtsanwalt, steuerliche zu Ihrem Steuerberater, die Beurkundung zum Notar.

Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Ehescheidungen 2024 und 2025); BFH, Urteil IX R 11/21 vom 14.02.2023; §§ 180, 85a, 74a ZVG; § 3 Nr. 5 GrEStG; §§ 1365, 1384 BGB; § 23 EStG; immowelt Immobilienpreise Trier 7/2026; Justiz Rheinland-Pfalz (Zuständigkeiten Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Trier).

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