Immobilien-ABC

Lärmschutz

Maßnahmen zur Reduzierung von Geräuschbelastungen in und an Gebäuden

Lärmschutz umfasst alle baulichen und technischen Maßnahmen zur Verringerung von Schallübertragung. Im Immobilienkontext geht es um Schutz vor Außenlärm und Schallübertragung zwischen Räumen. Die Anforderungen sind in DIN-Normen und Landesbauordnungen geregelt.

Lärmquellen

Verkehrslärm: Straße, Schiene, Flugzeuge. Gewerbelärm: Industrie, Gastronomie, Handwerk. Nachbarlärm: Trittschall, Musik, Geräte. Gebäudetechnik: Heizung, Lüftung, Aufzug.

Schallschutzmaßnahmen

Fenster: Schallschutzklassen 1 bis 6 mit bis zu 50 dB Dämmung. Wände: Schwere Materialien, biegeweiche Vorsatzschalen. Decken: Trittschalldämmung unter Estrich. Türen: Schallschutztüren für sensible Bereiche.

Rechtliche Grundlagen

DIN 4109: Schallschutz im Hochbau als Mindeststandard. VDI 4100: Höhere Schallschutzstufen auf Wunsch. Immissionsschutz: Grenzwerte für Gewerbe und Verkehr. Mietrecht: Mietminderung bei Lärmbeeinträchtigung möglich.

Siehe auch: Dämmung , Fenster , Wohnqualität

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