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Was kostet ein Immobilienmakler in Rheinland-Pfalz?

Maklerprovision in Rheinland-Pfalz: Höhe, wer sie zahlt und wofür Sie wirklich zahlen. Ehrlich erklärt vom Makler aus dem Raum Trier.

Sandro Mezzarano22. Juni 202612 Min. Lesezeit

Was kostet ein Immobilienmakler in Rheinland-Pfalz?

Ein Immobilienmakler kostet in Rheinland-Pfalz beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses üblicherweise 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, und seit dem 23. Dezember 2020 teilen sich Verkäufer und Käufer diesen Betrag: Jede Seite zahlt also rund 3,57 Prozent. In manchen Marktsegmenten im Raum Trier liegt die Maklerprovision auch bei 5,95 Prozent gesamt, je Seite 2,975 Prozent. Fällig wird sie nur, wenn der Kauf zustande kommt. So weit die kurze Antwort. Die ehrlichere Antwort lautet: Die entscheidende Frage ist nicht, was die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz kostet, sondern was Sie dafür bekommen und was es Sie kostet, am falschen Ende zu sparen.

Ich bin Sandro Mezzarano, begleite seit 16 Jahren Eigentümer im Hochwald, in Trier und an der Mosel beim Verkauf, und ich sage Ihnen in diesem Beitrag, womit Sie konkret rechnen müssen.

Was kostet ein Immobilienmakler in Rheinland-Pfalz konkret?

Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. Die Maklerprovision ist frei verhandelbar, muss aber ortsüblich sein. Im Raum Trier, an der Mosel und in der Eifel haben sich zwei Sätze eingespielt:

Gesamtprovision (inkl. MwSt.)Anteil je SeiteNetto je Seite
7,14 %3,57 %3,0 %
5,95 %2,975 %2,5 %
Der häufigste Satz im Raum Trier ist 7,14 Prozent gesamt. Die 19 Prozent Mehrwertsteuer sind darin bereits enthalten, deshalb die ungeraden Zahlen: 3,0 Prozent netto werden mit Umsatzsteuer zu 3,57 Prozent. Welcher Satz gilt, hängt vom Objekt und vom Marktsegment ab. Bei hochpreisigen Objekten oder in stark nachgefragten Lagen lässt sich eher über den niedrigeren Satz reden.

Wichtig zur Einordnung: Die gesetzliche Teilung der Provision gilt nur für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer (§ 656a bis 656d BGB). Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken oder gewerblichen Objekten ist die Aufteilung frei verhandelbar, dort kann eine Seite auch die volle Provision tragen.

Wer zahlt den Makler — Käufer oder Verkäufer?

Bis Ende 2020 war es im Raum Trier üblich, dass der Käufer die komplette Provision zahlte. Das hat sich grundlegend geändert. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben. In der Praxis bedeutet das im Raum Trier fast immer eine echte Teilung, Verkäufer und Käufer zahlen denselben Anteil.

Das Gesetz heißt „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten" und steht in den §§ 656a bis 656d BGB. Es schützt vor allem den Käufer davor, allein die volle Provision schultern zu müssen. Für Sie als Verkäufer heißt das umgekehrt: Sie tragen heute Ihren Anteil selbst. Genau deshalb lohnt sich der ehrliche Blick darauf, wofür dieses Geld steht.

Für Käufer ist die Provision nur einer von mehreren Posten. Hinzu kommen die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten. Wie sich die gesamten Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz zusammensetzen, lesen Sie im eigenen Ratgeber.

> Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz: Alle Kosten auf einen Blick

Rechenbeispiele: Was die Maklerprovision konkret bedeutet

Prozente sind abstrakt. Hier drei Beispiele mit Kaufpreisen, die sich an den aktuellen Marktwerten der Region orientieren (Gutachterausschuss Trier-Saarburg und Marktdaten von Engel & Völkers Trier 2026), gerechnet mit dem üblichen Satz von 7,14 Prozent gesamt:

KaufpreisGesamtprovision (7,14 %)Ihr Anteil als Verkäufer (3,57 %)
250.000 EUR (ETW Trier)17.850 EUR8.925 EUR
320.000 EUR (EFH Hochwald)22.848 EUR11.424 EUR
480.000 EUR (Haus Saarburg, Lux-Nähe)34.272 EUR17.136 EUR
Bei einem Einfamilienhaus im Hochwald für 320.000 Euro zahlen Sie als Verkäufer also rund 11.400 Euro. Das ist eine spürbare Summe, keine Frage. Die Käuferseite zahlt denselben Betrag noch einmal. Beim niedrigeren Satz von 5,95 Prozent wären es je Seite rund 9.520 Euro. Wie sich die Preise zwischen Trierer Stadtteilen, Mosel und Hochwald unterscheiden, lesen Sie im Marktüberblick.

> Immobilien in Trier: Marktüberblick, Stadtteile und Preisniveau

Wenn Sie den genauen Wert Ihrer Immobilie kennen möchten, bevor Sie über Provision nachdenken, hilft Ihnen der Methoden-Ratgeber weiter, denn der erzielte Preis entscheidet über alles andere.

> Wertermittlung Haus: Die drei Verfahren verständlich erklärt

Wann wird die Provision fällig?

Hier liegt ein Punkt, den viele Eigentümer unterschätzen: Die Maklerprovision wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig. Kommt kein notarieller Kaufvertrag zustande, zahlen Sie nichts, auch dann nicht, wenn der Makler über Monate Exposés erstellt, Besichtigungen organisiert und mit Interessenten verhandelt hat.

> Die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz ist eine reine Erfolgsvergütung. Erst mit dem unterschriebenen Kaufvertrag beim Notar entsteht der Anspruch, vorher nicht.

Das ist fairer, als es zunächst klingt. Das gesamte Marktrisiko der Vermarktung trägt der Makler, nicht Sie. Fällig wird die Provision mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags, zahlbar in der Regel innerhalb weniger Tage nach Beurkundung.

Wofür Sie eigentlich zahlen

„Was macht ein Makler, das die Provision rechtfertigt?" Diese Frage höre ich oft, und sie ist berechtigt. Die Provision ist kein Eintrittsgeld fürs Inserat. Sie bezahlt einen Prozess, der von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe reicht. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine belastbare Wertermittlung als Fundament. Als Sprengnetter-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung bringe ich den Verkehrswert auf eine nachvollziehbare Basis, bei Bestand wie bei Sanierungsobjekten.
  • Aufbereitung aller Verkaufsunterlagen: Energieausweis, Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung.
  • Professionelle Vermarktung mit Exposé, Fotos und Ansprache der passenden Zielgruppe, im Raum Trier und Saarburg auch gezielt von Pendlern aus Luxemburg.
  • Vorqualifizierung der Interessenten, damit Sie nicht jeden durchs Haus führen, sondern nur die ernsthaften und solventen.
  • Verhandlungsführung, Bonitätsprüfung, Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe.

Den vollständigen Weg eines Verkaufs habe ich Schritt für Schritt in einem eigenen Leitfaden beschrieben. Wer diesen Aufwand kennt, sieht die Provision mit anderen Augen.

> Immobilie verkaufen: Ablauf in 10 Schritten

Was es kostet, keinen Makler zu nehmen

Jetzt zum Teil, den die meisten Ratgeber auslassen. Die Provision sparen heißt nicht automatisch, Geld sparen. Der häufigste und teuerste Fehler beim Privatverkauf ist der falsche Angebotspreis.

Letztes Jahr kam ein Eigentümer aus Schweich zu mir, der sein Haus zunächst selbst verkaufen wollte, um die Provision zu sparen. Er hatte den Preis nach Gefühl angesetzt, deutlich über Markt. Nach fast einem halben Jahr ohne ernsthaftes Angebot war das Objekt am Markt „verbrannt", denn Interessenten fragen sich bei Langstehern automatisch, was nicht stimmt. Am Ende verkaufte er rund acht Prozent unter dem Preis, der zu Beginn realistisch gewesen wäre. Die gesparten 3,57 Prozent Provision wurden von diesem Preisabschlag mehr als aufgezehrt. Unterm Strich hatte ihn der Alleingang bares Geld gekostet, nicht gespart.

> Wer beim Verkauf die Provision spart, aber den Preis falsch ansetzt, verliert in der Regel mehr, als die Maklerprovision je betragen hätte.

Das ist keine Verkaufsmasche, sondern Rechnerei. Bei einem Haus für 320.000 Euro entsprechen acht Prozent rund 25.600 Euro. Dem stehen 11.400 Euro Verkäuferprovision gegenüber. Genau deshalb ist mein Anspruch: Ehrlichkeit hat ein Zuhause. Ich sage Ihnen vorher, was Ihre Immobilie realistisch bringt, eine erste Einschätzung dazu finden Sie in der Immobilienbewertung für Trier.

> Immobilienbewertung Trier: Was ist Ihr Haus wirklich wert?

Verkauf oder Vermietung? Beim Vermieten gilt das Bestellerprinzip

Bisher ging es um den Verkauf. Bei der Vermietung gelten völlig andere Regeln, und das wird oft verwechselt. Seit dem 1. Juni 2015 gilt für die Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz): Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. In der Praxis ist das fast immer der Vermieter, denn er hat das Interesse, die Wohnung zu vermieten. Ein Mieter zahlt nur dann, wenn er den Makler nachweislich selbst und ausdrücklich mit der Suche beauftragt hat.

Die Höhe ist hier gedeckelt: Die Provision bei der Vermietung beträgt höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, also maximal 2,38 Monatskaltmieten inklusive Steuer. Bei einer Wohnung in Trier mit 800 Euro Kaltmiete sind das höchstens rund 1.900 Euro, und in aller Regel trägt sie der Vermieter.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Beim Verkauf teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision, bei der Vermietung zahlt der Besteller. Zwei Geschäfte, zwei Logiken. Wer eine vermietete Wohnung verkauft, sollte beide kennen, dazu mehr im Ratgeber.

> Vermietete Wohnung verkaufen: Was Eigentümer wissen müssen

Lässt sich die Maklerprovision verhandeln?

Ehrlich gesagt: ja, aber mit Augenmaß. Weil es keinen gesetzlich fixierten Satz gibt, ist die Maklercourtage grundsätzlich Verhandlungssache. Bei hochpreisigen Objekten oder sehr gut verkäuflichen Lagen im Raum Trier ist der niedrigere Satz von 5,95 Prozent durchaus ein Thema.

Trotzdem ein Wort der Vorsicht: Der niedrigste Satz ist nicht automatisch der beste Deal. Ein Makler, der seine eigene Vergütung sofort drückt, verhandelt später womöglich auch Ihren Verkaufspreis nicht mit dem nötigen Nachdruck. Achten Sie weniger auf das letzte Zehntelprozent und mehr darauf, ob die Leistung und die regionale Marktkenntnis stimmen. Ein guter Verkauf über Marktwert bringt Ihnen mehr als ein halber Prozentpunkt weniger Provision.

Sonderfall Kapitalanlage und Luxemburg-Pendler

Zwei Konstellationen sind im Raum Trier so häufig, dass sie eigene Beachtung verdienen.

Bei vermieteten Objekten und Kapitalanlagen kann die Maklerprovision steuerlich relevant werden. Beim Kauf einer vermieteten Immobilie zählt die Käuferprovision zu den Anschaffungsnebenkosten und kann über die Abschreibung geltend gemacht werden. Verkaufen Sie innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn (§ 23 EStG), mindern die Maklerkosten als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn. Bei selbst genutztem Wohneigentum gilt das nicht. Wie sich das in Ihrem Fall genau auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, das ist kein Bereich für Faustregeln.

Die zweite Gruppe sind die Pendler aus Luxemburg. In Saarburg, Konz und im südlichen Hochwald ist ein erheblicher Teil der Käufer in Luxemburg beschäftigt. Für sie gelten dieselben Provisionsregeln, doch Finanzierung und Bonitätsprüfung laufen anders, weil das Einkommen aus dem Ausland kommt. Diese Käufergruppe richtig anzusprechen und einzuschätzen, gehört zu den Dingen, die einen lokalen Makler von einem überregionalen Portal unterscheiden. Was Pendler bei Finanzierung und Steuern sonst noch beachten sollten, vertiefe ich im eigenen Ratgeber.

> Immobilie kaufen im Raum Trier als Luxemburg-Pendler: Was Sie wissen müssen

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz? Üblich sind 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, in einigen Segmenten 5,95 Prozent. Seit Dezember 2020 teilen sich Verkäufer und Käufer diesen Betrag beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, jede Seite zahlt also die Hälfte.

Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf? Beauftragt der Verkäufer den Makler, tragen Verkäufer und Käufer die Provision in der Praxis je zur Hälfte. Der Verkäufer darf höchstens 50 Prozent seines Anteils an den Käufer weiterreichen (§ 656c und § 656d BGB). Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, zahlt.

Wann muss ich die Provision bezahlen? Erst nach erfolgreichem Abschluss, also mit dem unterschriebenen notariellen Kaufvertrag. Scheitert der Verkauf, entstehen Ihnen keine Maklerkosten. Die Zahlung wird in der Regel wenige Tage nach der Beurkundung fällig.

Kann ich die Maklerprovision verhandeln? Grundsätzlich ja, denn es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. Vor allem bei hochpreisigen oder sehr gut verkäuflichen Objekten ist Spielraum. Entscheidend ist aber das Verhältnis von Leistung und Preis, nicht der niedrigste Satz.

Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar? Bei selbst genutztem Wohneigentum in der Regel nicht. Bei vermieteten Objekten und Kapitalanlagen kann sie als Anschaffungsnebenkosten oder als Veräußerungskosten steuerlich wirken. Das hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.

Was Sie jetzt tun können

Bevor Sie über Provision nachdenken, sollten Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist, denn der erzielte Preis entscheidet darüber, ob sich ein Makler für Sie rechnet. Eine erste, kostenlose Markteinschätzung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Hochwald und im Raum Trier-Mosel erhalten Sie über meine Wertermittlung. Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten, erreichen Sie mich telefonisch unter 06503 9523963. Ich sage Ihnen ehrlich, was machbar ist und was nicht.

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Sandro Mezzarano ist selbstständiger Handelsvertreter der Wüstenrot Immobilien GmbH mit Sitz in Hermeskeil, zertifizierter Immobilienmakler (IHK-Bonn) und Sprengnetter-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Für seine Beratung wurde er 2025 von Focus Money (höchste Beratungskompetenz) und vom Handelsblatt (exzellente Kundenberatung) ausgezeichnet.

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