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Recht & Steuern

Teilungserklärung Trier: Was Käufer prüfen müssen

Teilungserklärung Trier: Aufteilungsplan, Sondernutzungsrecht und Zweckbestimmung richtig lesen. Lassen Sie Ihre Unterlagen vor dem Kauf prüfen.

Sandro Mezzarano03. August 202613 Min. Lesezeit

Die Teilungserklärung ist die notariell beurkundete Erklärung, mit der ein Gebäude in einzelne, selbstständig verkäufliche Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Für Sie als Käufer legt sie fünf Dinge verbindlich fest: den genauen Umfang Ihres Sondereigentums, die erlaubte Nutzung Ihrer Einheit, Ihre Sondernutzungsrechte an Flächen der Gemeinschaft, Ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten und die Frage, ob Sie beim Weiterverkauf eine Zustimmung brauchen. Sie bindet jeden Erwerber, auch wenn er sie nie unterschrieben hat. Wer diese Papiere erst im Notartermin zum ersten Mal sieht, liest sie zu spät.

Mein Name ist Sandro Mezzarano. Ich arbeite als Immobilienberater für Wüstenrot Immobilien von Hermeskeil aus und begleite Wohnungskäufe zwischen Hochwald, Trier und Mosel. Wer eine Teilungserklärung in Trier zum ersten Mal aufschlägt, hält ein Dokument in der Hand, das die wenigsten Käufer lesen und das die meisten Überraschungen enthält. Nicht, weil es besonders kompliziert geschrieben wäre. Sondern weil es an einigen Stellen etwas anderes sagt, als alle Beteiligten stillschweigend annehmen.

Was die Teilungserklärung ist und was sie nicht ist

Rechtsgrundlage ist § 8 WEG, die Teilung durch den Eigentümer. Sobald die Erklärung beim Grundbuchamt eingetragen ist, entstehen aus einem Haus mehrere Wohnungsgrundbücher, und ab diesem Moment lässt sich jede Einheit einzeln verkaufen und beleihen. Der zweite Weg dorthin läuft über § 3 WEG, wenn mehrere Miteigentümer sich vertraglich Sondereigentum einräumen. Das kommt bei Familien vor, die ein geerbtes Mehrfamilienhaus untereinander aufteilen wollen.

Zur Teilungserklärung gehören nach § 7 Absatz 4 WEG zwei Anlagen: der von der Baubehörde beglaubigte Aufteilungsplan, der jede Einheit mit derselben Nummer durch alle Geschosse kennzeichnet, und die Abgeschlossenheitsbescheinigung, mit der die Bauaufsicht bestätigt, dass die Wohnungen baulich voneinander getrennt sind. Fast immer enthält das Werk außerdem eine Gemeinschaftsordnung. Sie ist der eigentlich interessante Teil, denn dort steht das Innenverhältnis der Eigentümer untereinander.

Was die Teilungserklärung nicht ist: die Hausordnung, das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, der Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung. Diese Papiere brauchen Sie auch, sie sagen aber etwas anderes aus. Die Teilungserklärung beschreibt den dauerhaften Rahmen, die übrigen Unterlagen den aktuellen Zustand darin. Wie sich beides auf den Preis auswirkt, habe ich im Ratgeber Eigentumswohnung bewerten in Trier durchgerechnet. Hier geht es um das Dokument selbst.

Teilungserklärung Trier: So kommen Sie an die Unterlagen

Der schnellste Weg führt über die Hausverwaltung. Sie hat die Unterlagen digital vorliegen und schickt sie meist innerhalb weniger Tage. Fast genauso schnell geht es über den Verkäufer, der sie beim eigenen Kauf erhalten hat und häufig irgendwo im Ordner liegen hat. Bleibt das Grundbuchamt, wo die Teilungserklärung als Eintragungsbewilligung in der Grundakte liegt.

Dort gibt es allerdings eine Hürde, die viele unterschätzen: Nach § 12 GBO bekommt nur Einsicht, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als bloßer Kaufinteressent haben Sie das noch nicht. Praktisch heißt das, dass der Verkäufer, der Notar oder ich als beauftragter Makler die Unterlagen beschaffen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Gemarkung liegt, nicht die Postleitzahl. Für Objekte in der Stadt Trier ist das das Amtsgericht Trier, für den Hochwald rund um Hermeskeil das Amtsgericht Hermeskeil. Anders als das Gesellschaftsregister, das für den gesamten Landgerichtsbezirk Trier beim Amtsgericht Wittlich konzentriert ist, bleibt das Grundbuch also örtlich.

Ein Eigentümer aus Konz kam vor einiger Zeit zu mir, weil seine Teilungserklärung nicht mehr auffindbar war. Die Verwaltung hatte zweimal gewechselt, der Ordner vom Kauf war beim Umzug verschwunden, und ein Kaufinteressent wartete bereits. Das Dokument lag vollständig in der Grundakte. Verloren gehen kann es praktisch nicht, es kann nur unbequem zu beschaffen sein. Rechnen Sie mit einer geringen zweistelligen Gebühr für Abschriften und mit ein bis zwei Wochen, wenn die Unterlagen tatsächlich vom Amtsgericht kommen müssen. Diese zwei Wochen fehlen Ihnen genau dann, wenn ein zweiter Interessent schneller finanziert hat.

Prüfpunkt 1: Der Aufteilungsplan schlägt die Wirklichkeit

Das ist der Punkt, an dem es teuer wird, und er ist erstaunlich unbekannt. Für die Frage, wo Ihr Sondereigentum anfängt und aufhört, ist der zum Grundbuch eingereichte Aufteilungsplan maßgeblich. Nicht die tatsächliche Bauausführung. Der Bundesgerichtshof hat das im Urteil vom 20. November 2015 (V ZR 284/14) klargestellt: Sondereigentum entsteht nur in den Grenzen, die sich aus dem eingetragenen Plan ergeben. Weicht der Bau davon ab, entsteht am abweichend gebauten Raum kein Sondereigentum.

Im Klartext heißt das Folgendes. Wenn im Plan eine Wand einen Meter weiter links steht, gehört der Streifen dahinter nicht Ihnen, obwohl er seit vierzig Jahren zu Ihrer Wohnung gehört und Sie ihn mitbezahlt haben. Wenn der ausgebaute Spitzboden im Aufteilungsplan als gemeinschaftlicher Trockenraum geführt wird, ist er Gemeinschaftseigentum, auch wenn nur Sie einen Schlüssel dafür haben. Der beeinträchtigte Eigentümer hat zwar einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung gegen die Gemeinschaft, und bei nur unwesentlichen Abweichungen kann dieser Anspruch nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein. Aber ein Anspruch ist etwas anderes als eine Fläche, die Ihnen gehört.

Bei den Trierer Altbauaufteilungen aus den achtziger und neunziger Jahren sehe ich solche Abweichungen regelmäßig. Legen Sie den Aufteilungsplan neben den Exposégrundriss und vergleichen Sie beides Raum für Raum. Besonders lohnt der Blick auf Kellerräume, Dachbereiche, verglaste Loggien und Anbauten.

Prüfpunkt 2: Sondernutzungsrechte und der Stellplatz, der keiner ist

Ein Sondernutzungsrecht gibt Ihnen das alleinige Nutzungsrecht an einer Fläche, die rechtlich der Gemeinschaft gehört. Typisch sind Gartenanteile, Terrassen, Kellerabteile und Außenstellplätze. Und hier steckt die zweite Falle.

Nach § 10 Absatz 3 WEG wirken solche Vereinbarungen gegen einen späteren Erwerber nur dann, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Steht das Sondernutzungsrecht an Ihrem Stellplatz nur im Protokoll einer Eigentümerversammlung oder wurde es Ihnen von der Verwaltung formlos zugewiesen, dann kaufen Sie eine Duldung, kein Recht. Solange die Gemeinschaft freundlich bleibt, merken Sie den Unterschied nie. Beim ersten Streit merken Sie ihn sofort.

Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 gibt es eine dritte und bessere Stufe. Nach § 3 Absatz 1 Satz 2 WEG gelten Stellplätze als Räume und können deshalb echtes Sondereigentum sein. Nach § 3 Absatz 2 WEG lässt sich Sondereigentum außerdem auf Flächen außerhalb des Gebäudes erstrecken, etwa auf den Garten vor der Erdgeschosswohnung. Für Sie als Käufer heißt das: Prüfen Sie, auf welcher Stufe Ihre Fläche steht. Am stärksten ist echtes Sondereigentum, das im Wohnungsgrundbuch selbst steht. Belastbar ist ein eingetragenes Sondernutzungsrecht. Wenig wert ist eine bloße Zuweisung durch die Verwaltung.

In der Trierer Innenstadt und in Uninähe ist das keine akademische Frage. Ein gesicherter Stellplatz macht dort einen spürbaren Teil des Wiederverkaufswerts aus. Im Hochwald spielt der Stellplatz preislich eine kleinere Rolle, dafür geht es dort häufiger um Gartenflächen und Nebengebäude.

Prüfpunkt 3: Die Zweckbestimmung entscheidet, was Sie dürfen

In fast jeder Teilungserklärung steht, wozu eine Einheit dienen darf. Das ist keine unverbindliche Beschreibung, sondern eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach § 5 Absatz 4 Satz 1 und § 10 Absatz 3 Satz 1 WEG. Sie bindet Sie und jeden künftigen Erwerber.

Die gute Nachricht für Käufer: Der Begriff des Wohnens wird weit ausgelegt. Der Bundesgerichtshof hat das zuletzt im Urteil vom 27. Februar 2026 (V ZR 18/25) bestätigt. Erfasst ist nicht nur das klassische Familienleben, sondern auch die Wohngemeinschaft und die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste. Schon 2019 hatte der Senat entschieden (Urteil vom 12. April 2019, V ZR 112/18), dass ein nachträgliches Verbot der Kurzzeitvermietung die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer braucht. Eine Öffnungsklausel, die Änderungen mit 75 Prozent der Stimmen erlaubt, reicht dafür ausdrücklich nicht.

Die schlechte Nachricht: Umgekehrt gilt das genauso streng. Ist eine Einheit als Teileigentum eingetragen, etwa mit der Bestimmung "Laden" oder "nicht zu Wohnzwecken", dürfen Sie dort nicht ohne Weiteres wohnen oder Wohnraum vermieten. Das betrifft in Trier vor allem Erdgeschosseinheiten in gemischt genutzten Häusern, die optisch längst wie Wohnungen aussehen. Und es hat eine Nebenwirkung, die in der Entscheidung von 2026 durchschlägt: Wer Schadensersatz für entgangene Mieteinnahmen von der Gemeinschaft verlangt, bekommt ihn nur, wenn die weggefallene Nutzung überhaupt der Gemeinschaftsordnung entsprach. Die Zweckbestimmung ist also nicht nur eine Schranke, sie ist auch die Eintrittskarte für Ihre eigenen Ansprüche.

Für die Region ist das handfest. Wer an der Mosel ein Ferienobjekt kaufen will oder wer in Trier gezielt an Studierende vermieten möchte, sollte diesen Absatz vor der Reservierung lesen, nicht danach. Besonders häufig kommt die Frage von Kaufinteressenten, die in Luxemburg arbeiten und in Konz, Saarburg oder Trier eine Wohnung als Kapitalanlage suchen. Deren Renditerechnung steht oder fällt mit der geplanten Vermietungsform, und die steht nun einmal in einem Dokument, das sie beim Besichtigungstermin noch nicht kennen. Ob Ihr konkreter Fall gedeckt ist, gehört in die Hand eines Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht oder Ihres Notars.

Prüfpunkt 4: Der Kostenschlüssel steht seit 2020 nicht mehr fest

Grundsätzlich tragen Sie die Kosten der Gemeinschaft nach Ihrem Miteigentumsanteil, also nach der Bruchzahl aus der Teilungserklärung. Viele Gemeinschaftsordnungen weichen davon ab und verteilen einzelne Posten anders, etwa Aufzugskosten nur auf die oberen Geschosse oder Tiefgaragenkosten nur auf die Stellplatzinhaber.

Dieser Schlüssel ist seit der WEG-Reform allerdings kein Fels mehr, und das wissen die wenigsten Käufer. Nach § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG kann die Gemeinschaft für einzelne Kostenarten mit einfacher Mehrheit eine abweichende Verteilung beschließen. Der Bundesgerichtshof hat die Reichweite dieser Kompetenz am 14. Februar 2025 in zwei Urteilen (V ZR 236/23 und V ZR 128/23) abgesteckt. Die Beschlusskompetenz besteht auch dann, wenn Eigentümer dadurch erstmals mit Kosten belastet werden, und sie erfasst auch die Zuführung zur Rücklage. Ein solcher Beschluss braucht aber einen sachlichen Grund. Im Tiefgaragenfall hat der Senat die Umlage der Dachsanierung auf Eigentümer ohne Stellplatz gerade nicht durchgehen lassen.

Daraus folgt eine unbequeme Wahrheit für Käufer. Der Schlüssel, den Sie in der Teilungserklärung lesen, ist der Stand von heute und keine Garantie für morgen. Deshalb gehört zur Prüfung der Teilungserklärung immer die Beschlusssammlung nach § 24 Absatz 7 WEG dazu, die die Verwaltung führen muss und in die jeder Eigentümer Einsicht nehmen darf. Ehrlich gesagt lässt sich aus ihr nicht ablesen, was eine Gemeinschaft in fünf Jahren beschließen wird. Sie zeigt aber, wie diese Eigentümer bisher miteinander umgegangen sind, und das ist der beste Anhaltspunkt, den Sie bekommen.

Prüfpunkt 5: Brauchen Sie beim Weiterverkauf eine Zustimmung?

Nach § 12 WEG kann die Teilungserklärung vorsehen, dass ein Wohnungseigentümer nur mit Zustimmung der anderen Eigentümer oder eines Dritten verkaufen darf. In der Praxis ist dieses Recht meist auf den Verwalter übertragen, deshalb spricht die Branche von der Verwalterzustimmung. Damit die Beschränkung wirkt, muss sie nach § 7 Absatz 3 WEG ausdrücklich im Grundbuch eingetragen sein.

Fehlt die Zustimmung, wird der Verkauf nicht im Grundbuch vollzogen. Der Kaufvertrag hängt dann, obwohl beide Seiten längst beim Notar waren. Versagen darf der Verwalter die Zustimmung nur aus wichtigem Grund, ansonsten haben Sie einen Anspruch darauf. Teuer ist die Sache nicht, für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift fallen üblicherweise 20 bis 70 Euro an, dazu kommt gelegentlich eine vereinbarte Sondervergütung der Verwaltung.

Teuer ist die Zeit. Planen Sie für die Beschaffung zwei bis sechs Wochen ein und klären Sie früh, wer die Zustimmung einholt. Besonders im Hochwald begegnet mir dabei ein Sonderfall: kleine Gemeinschaften mit vier oder sechs Einheiten, die sich selbst verwalten. Dort gibt es keinen professionellen Verwalter, der das Formular kennt. Was das für die Praxis bedeutet, habe ich im Ratgeber Hausverwaltung in Trier beschrieben.

Wenn die Teilungserklärung nicht mehr passt

Eine Teilungserklärung zu ändern ist möglich, aber aufwendig. Der Regelfall ist die Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer, die notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden muss. Enthält die Gemeinschaftsordnung eine Öffnungsklausel, genügt für die dort genannten Punkte eine qualifizierte Mehrheit. In den Kernbereich des Wohnungseigentums, etwa die Zweckbestimmung, reicht diese Klausel nach der oben genannten Rechtsprechung jedoch nicht hinein. Unabhängig davon gibt § 10 Absatz 2 WEG jedem Eigentümer einen Anspruch auf Anpassung, wenn ein Festhalten an der bestehenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unbillig erscheint. Diese Hürde ist hoch.

Wollen Sie ein Haus neu in Wohnungen aufteilen, brauchen Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung der unteren Bauaufsichtsbehörde. Für die Stadt Trier ist das die Bauaufsicht am Augustinerhof, für Objekte im Umland die jeweilige Kreisverwaltung. Die Stadt Trier weist dafür 15 bis 150 Euro je Sondereigentum aus, dazu 15 bis 50 Euro je Ausfertigung des Aufteilungsplans. Das ist der kleine Posten. Der große sind die Notar- und Grundbuchkosten, die sich nach dem Geschäftswert richten und schnell im vierstelligen Bereich liegen. Bei einer geerbten Immobilie kommt der Weg über das Grundbuch dazu, den ich im Ratgeber Eintragung im Grundbuch nach dem Erbe beschrieben habe.

Ihre Checkliste vor dem Notartermin

  1. Vollständige Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Gemeinschaftsordnung anfordern, nicht nur die ersten Seiten.
  2. Aufteilungsplan gegen den tatsächlichen Grundriss legen, Raum für Raum.
  3. Nummerierung Ihrer Einheit über alle Geschosse prüfen, besonders bei Keller und Dachboden.
  4. Sondernutzungsrechte im Grundbuch suchen, nicht nur im Versammlungsprotokoll.
  5. Zweckbestimmung Ihrer Einheit lesen und mit Ihrer geplanten Nutzung abgleichen.
  6. Abweichende Kostenverteilungsschlüssel notieren und mit der Beschlusssammlung abgleichen.
  7. Nachsehen, ob eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG eingetragen ist.
  8. Öffnungsklausel suchen und lesen, was sie erlaubt.
  9. Bei jeder Unklarheit den Notar konkret danach fragen. Er ist zur Belehrung verpflichtet, aber er liest Ihnen nicht ungefragt vor, was für Ihre Pläne wichtig ist.

Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Trier

Wer bekommt die Teilungserklärung, und was kostet sie? Am schnellsten die Hausverwaltung, ersatzweise das Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Für Abschriften fällt eine geringe zweistellige Gebühr an. Beim Grundbuchamt müssen Sie allerdings nach § 12 GBO ein berechtigtes Interesse darlegen, das ein reiner Kaufinteressent noch nicht hat.

Gilt die Teilungserklärung auch für mich, wenn ich sie nie unterschrieben habe? Ja. Sie ist Inhalt des Sondereigentums und geht mit dem Grundbuch auf jeden Erwerber über. Genau deshalb wirken nach § 10 Absatz 3 WEG nur die Vereinbarungen gegen Sie, die auch eingetragen sind.

Darf ich meine Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten? Wenn die Teilungserklärung die Einheit für Wohnzwecke bestimmt, ist die Vermietung an wechselnde Feriengäste davon in aller Regel gedeckt. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt, zuletzt in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2026. Ein nachträgliches Verbot durch die Gemeinschaft setzt die Zustimmung aller Eigentümer voraus, eine Öffnungsklausel mit Mehrheitsquorum genügt dafür nicht. Enthält Ihre Gemeinschaftsordnung dagegen bereits ein ausdrückliches Vermietungsverbot oder ist die Einheit gar kein Wohnungseigentum, sieht es anders aus. Öffentlich-rechtliche Anforderungen der Gemeinde kommen unabhängig davon hinzu.

Kann die Eigentümergemeinschaft meine Kosten einfach erhöhen? Den Verteilungsschlüssel für einzelne Kostenarten kann sie nach § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG mit einfacher Mehrheit ändern, und seit den BGH-Urteilen vom 14. Februar 2025 ist klar, dass das auch die Rücklagenzuführung erfasst. Willkürlich geht es aber nicht: Der Beschluss braucht einen sachlichen Grund und kann sonst angefochten werden.

Gehören Fenster und Balkon zu meiner Wohnung? In aller Regel nicht. Fenster und die konstruktiven Teile des Balkons sind Gemeinschaftseigentum, obwohl nur Sie sie nutzen. Was das für den Preis Ihrer Wohnung bedeutet, steht in meinem Ratgeber zur Bewertung von Eigentumswohnungen.

Lassen Sie die Unterlagen lesen, bevor Sie unterschreiben

Ich bin kein Rechtsanwalt und leiste keine Rechtsberatung. Was ich nach sechzehn Jahren in der Region kann, ist die Stellen finden, an denen es in der Praxis klemmt, und Sie rechtzeitig zum richtigen Fachmann schicken. Bei einer Teilungserklärung dauert das eine halbe Stunde. Ein Streit über einen Stellplatz, der Ihnen doch nicht gehört, dauert Jahre.

Wenn Sie in Trier, im Hochwald oder an der Mosel eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen möchten, schicken Sie mir die Unterlagen vorab oder rufen Sie mich unter 06503 9523963 an. Aktuelle Objekte finden Sie unter Immobilien, für alles Weitere erreichen Sie mich über das Kontaktformular. Ehrlichkeit hat ein Zuhause.


Sandro Mezzarano ist selbstständiger Handelsvertreter der Wüstenrot Immobilien GmbH in Hermeskeil und seit über 16 Jahren im Raum Trier, Hochwald und Mosel tätig. Als Sprengnetter-zertifizierter Sachverständiger bewertet er Bestands- und Sanierungsobjekte. Ausgezeichnet von Focus Money 2025 für höchste Beratungskompetenz und vom Handelsblatt 2025 für exzellente Kundenberatung.

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